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Pfändungsschutz für „Jedermann“
Mit der Einführung des so genannten P-Kontos zum 01. Juli 2010 wurde das Verfahren zum Pfändungsschutz entbürokratisiert. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Wesentlichen in der Neufassung des § 850k Zivilprozessordnung (ZPO).
Jeder Inhaber eines Girokontos kann nun automatisch Pfändungsschutz erhalten. Dabei ist es uninteressant, aus welchen Einkünften das Kontoguthaben herrührt. Diese Regelung gilt für Selbstständige genau so, wie für Bezieher von SGB-II. Ein wesentlicher Vorteile ist der effektivere Pfändungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld, da die Beträge nicht mehr innerhalb von sieben Tagen abgehoben werden müssen. Und wenn am Ende des Monats noch Geld auf dem Konto ist, kann dies nun sorglos bis zur Höhe des Pfändungsschutzgrenz angespart werden.
Pfändungstabelle
Hier können Sie sehen , wieviel Ihres Geldes pfändbar ist
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt
Unter diesem Motto wirbt DIE LINKE bereits seit Einführung von Hartz-IV und ermutigt Betroffene sich gegen falsche Bescheide sowie gegen ungerechtfertigte Sanktionen zu wehren.
Wie wichtig dies ist, belegt nun ein neuer Statistikbericht der Bundesagentur für Arbeit (BA). Laut Medienberichten räumt die BA darin ein, dass die Grundsicherungsämter im vergangenen Jahr aufgrund fehlerhafter Arbeit massenhaft falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen haben. So wurde bundesweit in 805.200 Fällen Widerspruch gegen Bescheide eingelegt. Wovon 301.500 Widersprüchen (37,44%) statt gegeben wurden. Außerdem hätten 142.700 Hartz-IV-Beziehende gegen ihre Bescheide geklagt. 55.800, also 38 Prozent, haben vor Gericht recht bekommen.
ARGE holt sich Geld zurück
Immer mehr Menschen arbeiten zu sogenannten „Dumpinglöhnen“ und sind trotz Arbeit auf Transferleistungen des Staates angewiesen. Seit einiger Zeit häufen sich die Berichte, dass Unternehmen sittenwidrige Löhne zahlen. Die Löhne der betroffenen ArbeitnehmerInnen müssen dann von den Argen, also der Allgemeinheit, aufgestockt werden.
Dass sich der Staat gegen solche Machenschaften durchaus wehren und auch mal auf die Seite der Arbeitnehmer stellen kann, hat die Arge Stralsund bewiesen und sich „kurzerhand“ das Geld von so einem schamlosen Unternehmer zurückgeholt.
Die Arge hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Arbeitgeber, der sittenwidrige Löhne gezahlt hat, zu verklagen. Und das Arbeitsgericht hat ihn dazu verurteilt, der Arge einen Teil der ergänzenden Sozialleistungen zu erstatten, den diese ergänzend zum Arbeitslohn zahlen musste. (Arbeitsgericht Stralsund AZ 1 Ca 313/08)
Die Kreistagsfrakton DIE LINKE findet, dass diesem Beispiel auch die Arge des Kreises folgen sollte, sobald sich der Verdacht bestätigt, dass Unternehmen „auf Kosten der Allgemeinheit“ arbeiten lassen.
Bund und Land geben Aufgaben zulasten der Kommunen ab
Mit der Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich die Finanzlage der Kommunen weiter zugespitzt. Die bereits hohe kommunale Verschuldung steigt in einem für die Existenz der Städte und Gemeinden bedrohlichem Ausmaß. Bund und Länder wälzen dennoch weiter Aufgaben und Lasten auf die Kommunen ab. Die Steuergeschenke der schwarz-gelben Regierungen werden zu einem erheblichen Teil die Kommunen aufbringen müssen, denen schon jetzt die Luft zum Atmen fehlt.
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