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Arbeitslosenzahlen genauer betrachten
Die Linksfraktion im Kreis Mettmann sieht akuten Handlungsbedarf angesichts der Erwerbslosigkeit im Kreis Mettmann. Laut Jobcenter ME-aktiv sind 27.129 erwerbsfähige Leistungsbezieher (Stand April 2017) von Arbeitslosigkeit betroffen. Zu den offiziellen Zahlen kommen weitere, nicht gezählte Erwerbslose hinzu, so z.B. ältere Erwerbslose ab 58 Jahren, Ein-Euro-Jobber, Teilnehmer an Weiterbildung oder anderen Maßnahmen.
Nicht nur, dass die Erwerbslosenzahlen steigen. Die Regierung unternimmt alles, um ihr Scheitern in der Arbeitsmarktpolitik zu verschweigen. Es werden einfach Menschen aus den Statistiken herausgenommen, um die ungerechte Arbeitsmarktpolitik zu beschönigen. Das ist ein Skandal und gehört aufgeklärt.
Als Bundestagskandidat für den Wahlkreis Mettmann 105 (DIE LINKE) teilt Rainer Köster zwar die Erleichterung aller Arbeitslosen, die im letzten Monat eine neue Stelle gefunden haben – möglichst sozial versichert, unbefristet und mit einem Lohn, der wirklich zum Leben reicht. Allerdings macht er auch auf die „Lücken“ in der Statistik aufmerksam und geht explizit auf die Situation in Ratingen ein. Denn auch hier werden die Zahlen verfälscht dargestellt.
Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen rechtswidrig
Das Landessozialgericht NRW hält die Aufrechnung von Kautionsdarlehen für rechtswidrig und bezieht sich unter anderem auf § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG. Dies ist dem Urteil vom 29.06.2017 (Az.: L 7 AS 607/17) zu entnehmen. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass es keinen finanziellen Spielraum in den Regelleistungen für KdU-Bedarfe gebe. Weiter heißt es, die Aufrechnung sei eine Kann-Entscheidung. Gegen die Anwendung der Aufrechnungsermächtigung auf Mietkautionsdarlehen sprächen systematische und teleologische Erwägungen unter Berücksichtigung einer verfassungskonformen Interpretation.
„Damit hat das erste Sozialgericht eine ganz klare Position gegen Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten abgegeben“, so der Sozialreferent Harald Thomé.
Personalkostendeckel aufheben!
Wenn es nach Willen von CDU, FPD und UWG im Kreistag geht, soll die Kreisverwaltung ein Konzept zur Personalgewinnung erarbeiten, um so einer künftigen Bewerberknappheit entgegenzuwirken. Der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Klaus-Dieter Völker, plädiert laut Bericht der Westdeutschen Allgemeinen dabei auf einen Austritt aus dem kommunalen Arbeitgeberverband und will den Lesern weismachen, dass so „Problemen bei der Personalgewinnung“ entgegengewirkt werden könne.
„Dabei blendet Herr Völker aus, dass die Schuld an den jetzigen Personalengpässen der Kreisverwaltung Mettmann nicht an angeblich verkrusteten Besoldungsstrukturen liegt, sondern Folge der jahrelangen unsäglichen Personalkostendeckelung der Kreistagsmehrheit aus CDU, FDP und UWG ist“, so der Kreistagsabgeordnete Rainer Köster.
Ausländerrechtliche Bestimmungen human auslegen
Nicht nur Bundesländer schieben unterschiedlich ab, sondern auch bei den Kreisen und Kommunen gibt es große Unterschiede beim Umgang mit Abschiebungen. Während Arnsberg im letzten Jahr lediglich eine Person abgeschoben hat und unsere Nachbarstadt Wuppertal sieben Abschiebungen durchführte, lag der Kreis Mettmann mit 287 Abschiebungen im Jahr 2016 an der Spitze der Kreise und Kommunen in NRW.
Auch in diesem Jahr zeichnet sich ab, dass der Kreis Mettmann an seiner Praxis festhält. So ergab eine Anfrage der Kreistagsfraktion DIE LINKE, dass die Zahl der bisher im Jahr 2017 durchgeführten Rückführungen bei 136 (Stichtag 30.06.2016) liegt. Bei 33,8 Prozent der Personen handelt es sich um Kinder und Jugendliche. 46 an der Zahl, sind laut Angaben der Verwaltung in ihr Heimatland zurückgeführt bzw. in einen anderen EU-Staat überstellt worden.
Wissend, dass die vorhandenen Ermessensspielräume in der Regel durch Ländererlasse ausgefüllt sind, appelliert die Kreistagsfraktion DIE LINKE an die Ausländerbehörde des Kreises Mettmann, die ausländerrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der ihr verbleibenden Möglichkeiten human auszulegen.
Gerade die Schicksale der Kinder und Jugendlichen – die aufgrund einer körperlich und seelisch zerreibenden Flucht aus ihrer Heimat, besondere Aufmerksamkeit und Schutz benötigen – mahnen, dass Menschen wichtiger sind als die Einhaltung starrer Quoten.
Dauer der Erwerbslosigkeit im Hartz-IV-System deutlich angestiegen
Wie die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (DIE LINKE) mitteilte, ergab ihre Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit, dass die Dauer der Arbeitslosigkeit im SGB-II-Bereich im Jahr 2011 durchschnittlich 555 Tage betrug und mittlerweile auf 629 Tage (Stand 2016) im Jahresdurchschnitt angestiegen ist.
Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit geht zudem hervor, dass die Bezugsdauer in NRW für Menschen im SGB-II-Rechtskreis noch höher ausfällt. So waren „Hartz-IV-Bezieher“ im Jahr 2015 im Durchschnitt 735 Tage „im System gefangen“. 2016 hat sich die Situation noch einmal verschärft und der Jahresdurchschnitt kletterte auf 744 Tage.
Zeit, dass die Bundesregierung endlich einräumt, dass das „Hartz-IV-System“ gescheitert ist und die Ursachen von Arbeitslosigkeit und nicht die Arbeitslosen bekämpft. Verlässliche Perspektiven und Teilhabe zu ermöglichen, ließe sich zum Beispiel durch die Schaffung existenzsichernder und sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze im Öffentlichen Beschäftigungssektor bewerkstelligen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Statt Arbeitslosigkeit wird so gesellschaftlich notwendige Arbeit finanziert. Und davon gibt es genug.
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